Viele fragen sich, ob die Rentenversicherung die Kosten für einen höhenverstellbaren Schreibtisch übernimmt. Die Antwort ist nicht einfach - sie hängt von rechtlichen Vorgaben, ergonomischen Anforderungen und dem individuellen Anspruch des Versicherten ab. In diesem Artikel erfährst du Schritt für Schritt, wann und wie eine Kostenübernahme möglich ist, welche Unterlagen du brauchst und worauf du bei der Antragstellung achten solltest.
Was genau ist die Rentenversicherung?
Rentenversicherung ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems, das im Alter, bei Erwerbsminderung und für Hinterbliebene Leistungen erbringt. Sie wird über Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert und verwaltet von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung.
Höhenverstellbarer Schreibtisch - ein ergonomisches Arbeitsmittel
höhenverstellbarer Schreibtisch ist ein mobiler Tisch, dessen Arbeitshöhe elektronisch oder manuell angepasst werden kann. Studien zeigen, dass ein variabler Arbeitsplatz Rücken‑ und Nackenschmerzen um bis zu 60% reduzieren kann.
Wie hängt Arbeitsschutz mit der Rentenversicherung zusammen?
Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in den Verordnungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Welche Rolle spielt die DGUV?
DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) ist der Dachverband der Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen. Sie definiert ergonomische Standards, prüft Geräte auf Unfallverhütung und kann ggf. Förderungen für Präventionsmaßnahmen anbieten.

Anspruch auf Kostenübernahme - die rechtliche Grundlage
Eine Kostenübernahme durch die Rentenversicherung ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn ein medizinischer Bedarf nachgewiesen wird. Das bedeutet:
- Ein ärztliches Attest, das eine dauerhafte, durch den Arbeitsplatz verursachte Erkrankung (z.B. chronische Kreuz‑ oder Bandscheibenerkrankung) bestätigt.
- Eine verbindliche Empfehlung eines Facharztes für Arbeitsmedizin, die den Einsatz eines höhenverstellbaren Schreibtisches als Therapie‑ oder Präventionsmaßnahme anordnet.
- Ein Antrag bei der Rentenversicherung, der alle medizinischen Unterlagen, eine Kostenaufstellung und ggf. eine Stellungnahme des Betriebsrats enthält.
Ohne diese Nachweise wird die Rentenversicherung in der Regel keine Kosten übernehmen, weil der Schreibtisch als rein private Anschaffung gilt.
Prüfung durch den Betriebsrat
Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bei Maßnahmen, die die Arbeitsbedingungen betreffen. Er kann unterstützen, indem er:
- Eine betriebsinterne Gefährdungsbeurteilung erstellt.
- Die Notwendigkeit des ergonomischen Arbeitsplatzes gegenüber dem Arbeitgeber begründet.
- Gemeinsam mit der Rentenversicherung einen Förderantrag stellt.
Ein positiver Beschluss des Betriebsrats erhöht die Erfolgschancen erheblich.
Kostenermittlung - was werden die Ausgaben sein?
Die Preise für hochwertige Modelle liegen zwischen 400€ und 1.200€ inkl. Lieferung und Montage. Zusätzlich können Kosten für Zubehör (Monitorarme, Fußstützen) anfallen, die zwischen 50€ und 300€ liegen.
Finanzierungsquelle | Max. Fördersatz | Voraussetzungen | Bearbeitungsdauer |
---|---|---|---|
Rentenversicherung | 100% | ärztliches Attest + Arbeitsmedizinische Verordnung | 4‑6Wochen |
Krankenkasse (z.B. Pflegekasse) | bis zu 80% | nachweisbare Versorgungs‑ oder Pflegebedürftigkeit | 2‑4Wochen |
Arbeitgeber (AG) | nach eigenem Ermessen | betriebliche Notwendigkeit (Gefährdungsbeurteilung) | je nach Unternehmensstruktur |
Eigenmittel | - | keine | sofort |

Praktische Tipps für die Antragstellung
- Vereinbare einen Termin beim Hausarzt und lass dich auf deine Rücken‑ bzw. Nackenbeschwerden untersuchen.
- Bitte den Hausarzt um ein ergänzendes Attest, das die berufliche Belastung deutlich macht.
- Kontaktiere einen Facharzt für Arbeitsmedizin. Dieser stellt die eigentliche Verordnung für den höhenverstellbaren Schreibtisch aus.
- Erstelle zusammen mit deinem Betriebsrat eine Gefährdungsbeurteilung, die den ergonomischen Bedarf belegt.
- Reiche alle Unterlagen (Atteste, Verordnung, Gefährdungsbeurteilung, Kostenangebot) bei deiner zuständigen Rentenversicherung ein.
- Bewahre Kopien auf und frage nach einer Eingangsbestätigung. Bei Rückfragen reagierst du schnell, um Verzögerungen zu vermeiden.
Wenn du diese Schritte gewissenhaft befolgst, steigt die Chance, dass dein Antrag akzeptiert wird.
Häufige Stolperfallen
Ergonomie ist häufig ein Stichwort, das im Kontext von Büroausstattungen auftaucht, aber nicht automatisch zu einer Kostenübernahme führt. Typische Fehler sind:
- Fehlendes ärztliches Attest - reine Selbsteinschätzung reicht nicht.
- Unvollständige Kostenvoranschläge - die Rentenversicherung verlangt detaillierte Preise inkl. MwSt.
- Kein Betriebsrat‑Einbezug - bei fehlender Mitbestimmung kann der Antrag abgelehnt werden.
Ein weiterer häufiger Irrtum ist, dass die Rentenversicherung generell alle ergonomischen Geräte bezahlt. In Wirklichkeit gilt das nur, wenn die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen ist.
Alternativen zur Kostenübernahme durch die Rentenversicherung
Falls dein Antrag abgelehnt wird, hast du noch mehrere Optionen:
- Erkundige dich bei deiner Krankenkasse nach möglichen Förderungen im Rahmen der Präventionskurse.
- Verhandle mit deinem Arbeitgeber - oftmals übernehmen Unternehmen ergonomische Arbeitsplätze, weil sie Ausfallzeiten reduzieren wollen.
- Nutze staatliche Zuschüsse für Barriere‑ und Gesundheitshilfen, die über das Sozialamt oder lokale Förderprogramme laufen.
Manchmal hilft eine Kombination aus mehreren Finanzierungsquellen, um die Gesamtkosten zu decken.
Häufig gestellte Fragen
Übernimmt die Rentenversicherung überhaupt einen Schreibtisch?
Ja, sie kann die Kosten übernehmen, wenn ein ärztlich attestierter Gesundheitsbedarf vorliegt und die Arbeitsmedizin einen höhenverstellbaren Schreibtisch als Therapie verordnet.
Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?
Ein ärztliches Attest, eine Arbeitsmedizin‑Verordnung, eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung und ein detailliertes Kostenangebot des gewünschten Schreibtischmodells.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
In der Regel 4 bis 6Wochen, abhängig von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und dem Bearbeitungsvolumen der jeweiligen Rentenversicherung.
Kann ich den Schreibtisch selbst auswählen?
Ja, solange das Modell die ergonomischen Vorgaben der DGUV erfüllt und die Kosten im Kostenvoranschlag aufgeführt sind.
Gibt es Unterschiede zwischen der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung?
Private Rentenversicherungen bieten meist keine Leistungen für arbeitsbedingte Gesundheitsmaßnahmen an. Die gesetzliche Rentenversicherung ist hier die einzige Stelle, die im Krankheitsfall übernimmt.