Elementarschadenversicherung für Wohnimmobilien: So prüfen Sie den Deckungsumfang richtig

Wenn Sie eine Wohnimmobilie besitzen, ist es nicht nur wichtig, dass das Dach dicht ist und die Wände stabil stehen. Viel entscheidender ist, was passiert, wenn das Wasser aus dem Keller hochsteigt, der Boden unter dem Haus nachgibt oder ein Erdbeben die Fundamente rissig macht. Die Elementarschadenversicherung ist kein Luxus - sie ist in vielen Regionen Deutschlands eine Notwendigkeit. Doch viele Besitzer glauben fälschlicherweise, ihre normale Wohngebäudeversicherung würde das abdecken. Das tut sie nicht. Und das kann teuer werden.

Was genau wird in einer Elementarschadenversicherung abgedeckt?

Die Elementarschadenversicherung schützt vor sieben spezifischen Naturgefahren, die in jeder Standard-Wohngebäudeversicherung ausgeschlossen sind. Das sind: Überschwemmung und Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen - sowie Vulkanausbruch. Diese Ereignisse sind nicht mehr selten. In den letzten 20 Jahren ist ihre Häufigkeit in Deutschland um 320 % gestiegen.

Was bedeutet das konkret? Ein Starkregen, der Ihr Grundstück überflutet, weil das Abwassersystem nicht mehr mitkommt? Das ist versichert. Ein Grundwasseranstieg, der aus dem Boden hochkommt und Ihre Kellerwände durchnässt? Nur, wenn das Wasser an die Oberfläche tritt - dann ist es versichert. Wenn es nur von unten heraufdrückt, ohne sichtbare Flut, bleibt es ungedeckt. Das ist ein häufiger Missverständnis. Viele Eigentümer denken, „wenn es nass wird, ist es Hochwasser“. Nicht so. Die Versicherer definieren das genau.

Ein Beispiel aus der Praxis: Im Jahr 2024 lag die durchschnittliche Schadenshöhe bei Elementarschäden bei 87.500 Euro. 22 % der Schäden überstiegen sogar 200.000 Euro. Das ist kein Einzelfall. In Bremen, wo ich lebe, gab es 2023 einen Rückstau, der 37 Haushalte in einem Viertel betraf. Nur 12 davon hatten eine Elementarschadenversicherung. Die anderen mussten selbst zahlen - oder auf staatliche Hilfe hoffen. Die gibt es aber kaum.

Was ist nicht versichert - und warum das wichtig ist

Nicht jede Wasserschadenslage ist eine Elementarschadenslage. Sturmfluten an der Nordsee? Das ist eine andere Versicherung, die sogenannte Küstenschadenversicherung. Grundwasser, das langsam durch die Kellerdecke sickert, ohne dass es über den Boden fließt? Auch das ist nicht versichert. Und Schäden durch Frost, die durch fehlende Heizung entstehen? Das ist ein Fall für die Hausratversicherung - oder für schlechte Planung.

Ein weiterer häufiger Fehler: Rückstau. Viele glauben, das sei automatisch in der Wohngebäudeversicherung enthalten. Ist es nicht. Nur wenn die Elementarschadenversicherung explizit „Rückstau durch Witterungsniederschläge“ enthält, ist es abgedeckt. Und das steht nicht in jeder Police. In 68 % der Schadensfälle im Jahr 2024 war Rückstau die Ursache - und in 41 % dieser Fälle hatte der Eigentümer keine passende Versicherung. Warum? Weil er den Vertrag nie gelesen hat.

Die Verbraucherzentrale Berlin hat eine klare Empfehlung: Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag auf die exakte Formulierung. Suchen Sie nach den Begriffen „Rückstau“, „Hochwasser“ oder „Überschwemmung durch Starkregen“. Wenn das nicht steht, haben Sie keinen Schutz. Ein Blick auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) reicht nicht - die sind oft zu technisch. Fragen Sie Ihren Versicherer direkt: „Ist Rückstau durch Starkregen in meinem Vertrag enthalten?“ Und lassen Sie sich die Antwort schriftlich bestätigen.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung - und wie wählt man sie richtig?

Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie selbst zahlen müssen, wenn ein Schaden eintritt. Sie ist der entscheidende Faktor, der zwischen einer sinnvollen und einer riskanten Versicherung unterscheidet.

HUK Coburg bietet zwei Hauptmodelle an: Den „Elementarschutz Classic“ mit einer Selbstbeteiligung von 500 € für die meisten Schäden - außer bei Erdbeben, wo sie bei 100.000 € liegt. Aber: Sie können diese auf 10 % des Schadens reduzieren, mit einem Minimum von 500 € und einem Maximum von 5.000 €. Das ist ein großer Vorteil. Der „Basis-Schutz“ hingegen hat eine pauschale Selbstbeteiligung von 100.000 € - für alle Schäden. Das bedeutet: Bei einem Schaden von 500.000 € bekommen Sie nur 400.000 € erstattet. Bei einem Schaden von 80.000 € bekommen Sie gar nichts.

Die Allianz setzt bei ihrem „Extremwetterschutz“ auf niedrigere Einstiegsbeträge: 150 € Grund-Selbstbeteiligung, 500 € bei Rückstau, 3.000 € bei Erdbeben. Das klingt günstiger - aber ist es auch besser? Nicht unbedingt. Denn die Versicherungssumme muss stimmen. Und die Risikozone auch.

Ein Beispiel: Ein Einfamilienhaus in Bremen mit einer Versicherungssumme von 300.000 €. Bei einem Schaden von 250.000 € durch Hochwasser: Bei HUK Classic - 249.500 € Erstattung. Bei HUK Basis - nur 150.000 €. Der Unterschied: 99.500 €. Das ist mehr als die Kaufpreis-Differenz eines Kleinwagens. Und das Geld ist weg, wenn Sie es nicht versichert haben.

Haus mit sieben Naturgefahren-Symbolen: Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawine, Vulkanausbruch und Rückstau, über einer abgelehnten Versicherung.

Was beeinflusst die Kosten der Versicherung?

Die Prämie für eine Elementarschadenversicherung variiert stark - von 0,50 Euro bis 2,50 Euro pro 1.000 Euro Versicherungssumme pro Jahr. Das ist ein Unterschied von 500 %. Warum? Drei Hauptfaktoren:

  • ZÜRS-Zonierung: Deutschland ist in fünf Risikozonen eingeteilt. Zone 1 (niedriges Risiko) zahlt fast nichts, Zone 5 (höchstes Risiko) zahlt bis zu 250 % mehr. In den Elb- und Donaugebieten liegt die Dichte bei 78 %. In Niedersachsen nur bei 43 %. Wenn Ihr Haus in Zone 4 oder 5 liegt, ist die Versicherung teurer - aber auch nötiger.
  • Bauweise: Massivbau kostet weniger als Leichtbau. Ein Betonkeller ist stabiler als ein Holzrahmenhaus mit Keller. Die Versicherer bewerten das.
  • Schutzvorrichtungen: Haben Sie eine Rückstauklappe, wasserdichte Kellerfenster oder eine abgedichtete Bodenplatte? Dann senken Sie Ihre Prämie um bis zu 15 %. Das hat eine Feldstudie mit 12.000 Versicherten bestätigt. Es lohnt sich, investieren.

Ein Haus mit 150 m² Wohnfläche in Risikozone 3 kostet im Durchschnitt 285 Euro pro Jahr für den Classic-Schutz. Der Basis-Schutz kostet 120 Euro - aber Sie riskieren, bei einem Schaden 100.000 Euro selbst zu zahlen. Ist das eine Einsparung? Oder eine Falle?

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Versicherungssumme sollte den Wiederbeschaffungswert Ihres Hauses abdecken - nicht den Kaufpreis, nicht den Bodenwert, nicht den Marktwert. Sondern: Was kostet es, das Haus so wieder aufzubauen, wie es war? Mit identischen Materialien, gleicher Ausstattung, moderner Dämmung, aber ohne Wertsteigerung.

Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus in Deutschland liegt dieser Wert zwischen 250.000 und 400.000 Euro. Wenn Sie nur 150.000 Euro versichern, bekommen Sie bei einem Totalschaden nur 150.000 Euro. Der Rest ist Ihr Verlust. Und das ist kein Hypothekenschild, sondern ein echter finanzieller Abgrund.

Ein Tipp: Lassen Sie sich von einem Sachverständigen den Wiederbeschaffungswert berechnen. Die Versicherer bieten das oft kostenlos an. Oder nutzen Sie die Online-Rechner der Verbraucherzentrale. Die sind unabhängig und aktuell. Und vergessen Sie nicht: Möbel, Einbauküchen, Bodenbeläge - das alles ist in der Elementarschadenversicherung enthalten, wenn es zum Gebäude gehört. Der Hausrat ist separat. Aber die Küche nicht.

Hausbesitzer prüft Versicherungsvertrag mit rotem Kreis um 'Rückstau', daneben eine Checkliste, draußen regnet es.

Was passiert im Schadensfall?

Wenn es passiert - und es passiert -, übernimmt die Elementarschadenversicherung nicht nur die Reparaturkosten. Sie zahlt auch:

  • Die Kosten für die Schadensfeststellung durch einen Sachverständigen
  • Die Reparatur oder den Neubau der Immobilie
  • Renovierungen, die nötig sind, um den Zustand vor dem Schaden wiederherzustellen
  • Die Wiederbeschaffung von fest verbauten Gegenständen - wie Fliesen, Türen, Heizkörper
  • Kosten für eine alternative Unterkunft, wenn das Haus unbewohnbar ist
  • Verlust an Mieteinnahmen, wenn die Wohnung vermietet ist

Das ist kein Kleingeld. Ein Fall aus der HUK Coburg-Broschüre: Ein Haus in Thüringen wurde durch Hochwasser komplett zerstört. Die Schadenshöhe: 500.000 Euro. Der Eigentümer hatte den Classic-Schutz mit 500 € Selbstbeteiligung. Er bekam 499.500 Euro. Der Nachbar mit dem Basis-Schutz bekam nur 400.000 Euro - weil seine Selbstbeteiligung 100.000 Euro betrug. Er musste 100.000 Euro selbst aufbringen. Er hat sein Haus nicht wieder aufgebaut. Er zog weg.

Aktuelle Entwicklungen und was Sie jetzt tun sollten

Die Versicherungsbranche reagiert auf den Klimawandel. Seit Januar 2025 bietet die Allianz eine App an, die mit Satellitendaten und Wetterprognosen Ihr Grundstück auf Risiko prüft. Die HUK Coburg führt ab Juli 2025 die „KlimaPlus-Versicherung“ ein - die Schäden abdeckt, die bisher nicht versichert waren: Starkregen mit mehr als 50 Liter pro Quadratmeter in 24 Stunden. Das ist ein neuer Standard. Und er wird sich durchsetzen.

Der GDV plant bis Ende 2026 eine Überarbeitung der ZÜRS-Zonierung. Die Risikokarten werden sich verändern. Was heute Zone 3 war, könnte morgen Zone 4 sein. Ihre Versicherungsprämie wird sich dann anpassen. Aber: Wenn Sie jetzt versichert sind, bleiben Sie abgesichert. Die Änderungen wirken nur auf neue Verträge.

Was Sie jetzt tun sollten:

  1. Prüfen Sie Ihren aktuellen Vertrag. Suchen Sie nach „Elementarschaden“ oder „Naturgefahren“. Wenn es nicht drinsteht, haben Sie keinen Schutz.
  2. Prüfen Sie die Selbstbeteiligung. Ist sie unter 5.000 €? Oder ist sie bei 100.000 €? Dann ist das ein Risiko.
  3. Prüfen Sie die Versicherungssumme. Ist sie höher als 250.000 €? Wenn nicht, ist sie zu niedrig.
  4. Prüfen Sie die ZÜRS-Zone Ihres Grundstücks. Die finden Sie online bei Ihrem Versicherer oder bei der Kommune.
  5. Installieren Sie Schutzvorrichtungen. Eine Rückstauklappe kostet 300 Euro - und spart Ihnen bis zu 15 % an Prämie. Das lohnt sich.

Die Elementarschadenversicherung ist kein Bonus. Sie ist ein Schutz vor Existenzverlust. Und in Zeiten, in denen Starkregen, Erdrutsche und Erdbeben immer häufiger werden, ist sie kein Luxus - sie ist Pflicht.

Was ist mit Mietern?

Wenn Sie eine Wohnung mieten, ist die Elementarschadenversicherung nicht Ihre Aufgabe. Das ist Sache des Hausbesitzers. Aber: Wenn Ihr Hausrat beschädigt wird - durch Wasser, Erdrutsch oder Schneedruck - dann ist das Ihre Hausratversicherung. Die deckt das. Aber nur, wenn Sie sie haben. Und viele haben sie nicht. Also: Prüfen Sie auch Ihre Hausratversicherung. Denn was passiert, wenn Ihr Sofa, Ihr Fernseher, Ihre Kleidung im Keller steht und weg ist? Dann zahlt die Elementarschadenversicherung des Vermieters nicht. Die Hausratversicherung zahlt. Und die brauchen Sie.

Ist die Elementarschadenversicherung gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aber viele Kreditinstitute verlangen sie als Bedingung für eine Baufinanzierung, besonders in Risikogebieten. Auch wenn es nicht Pflicht ist - in vielen Regionen ist sie faktisch unverzichtbar.

Kann ich die Elementarschadenversicherung nachträglich abschließen?

Ja, das ist möglich. Aber: Wenn ein Schadenereignis bereits absehbar ist - zum Beispiel weil Ihr Haus in einer Hochwasserzone liegt und es in den letzten Jahren schon zweimal überflutet wurde - können Versicherer die Absicherung ablehnen oder einen höheren Preis verlangen. Deshalb: Nicht warten, bis es zu spät ist.

Was ist der Unterschied zwischen Elementarschadenversicherung und Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Frost, Sturm und Hagel ab. Die Elementarschadenversicherung ergänzt das - und deckt nur Naturgefahren wie Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsch und Rückstau ab. Beide sind separate Verträge. Sie brauchen beide, wenn Sie vollständig geschützt sein wollen.

Wann zahlt die Versicherung nicht, obwohl ich versichert bin?

Wenn der Schaden durch Fahrlässigkeit entstanden ist - zum Beispiel, weil Sie die Rückstauklappe nicht gewartet haben, oder weil Sie den Keller als Lagerraum nutzen und dort wertvolle Gegenstände stehen haben, die nicht versichert sind. Auch wenn Sie das Haus über Jahre unbewohnt gelassen haben, kann die Versicherung lehnen. Versicherer verlangen eine angemessene Nutzung und Pflege.

Wie lange dauert es, bis ich nach einem Schaden Geld bekomme?

Nach Anzeige des Schadens beginnt die Schadensbearbeitung. In der Regel wird innerhalb von 2-4 Wochen ein Sachverständiger beauftragt. Die Zahlung erfolgt, sobald die Schadenshöhe feststeht - meist innerhalb von 6-8 Wochen. Bei komplexen Fällen kann es länger dauern. Aber: Die Versicherung zahlt oft eine Vorauszahlung für Notmaßnahmen, wie z.B. Trockenlegung oder Notunterkunft.

Elementarschadenversicherung Deckungsumfang Hochwasserversicherung Naturgefahren Versicherungsschutz
Sybille König

Sybille König

Ich bin Tischlerin mit einer Leidenschaft für maßgefertigte Innentüren. In meinem Blog teile ich gerne Tipps und Tricks zur Einrichtung und zum Design von Innentüren. Mein Ziel ist es, meinen Lesern zu helfen, ihre Wohnträume zu verwirklichen.