Wenn du als Vermieter eine geförderte Wohnung vermietest, dann bist du nicht einfach nur ein Vermieter - du bist Teil eines sozialen Systems. Die Sozialbindung ist kein freiwilliger Bonus, sondern eine rechtliche Verpflichtung, die dir als Gegenleistung für staatliche Förderung auferlegt wird. Und wer diese Regeln missachtet, riskiert nicht nur Ärger mit der Behörde, sondern hohe Geldbußen - bis zu 50.000 Euro. Das ist kein theoretisches Risiko. In Berlin, Hamburg und München werden jährlich Dutzende Fälle geprüft, und oft geht es um einfache Fehler, die jeder vermeiden könnte.
Was genau ist die Sozialbindung?
Die Sozialbindung ist ein rechtlicher Rahmen, der dafür sorgt, dass Wohnungen, die mit öffentlichen Geldern gebaut oder modernisiert wurden, auch wirklich den Menschen zur Verfügung stehen, die sie am dringendsten brauchen. Sie wurde nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt, um den massiven Wohnungsnotstand zu bekämpfen. Heute hat sie eine andere Aufgabe: bezahlbaren Wohnraum langfristig zu sichern. Die Grundlage dafür ist das Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG), das seit 2019 in der aktuellen Fassung gilt. Seit Anfang 2024 gilt zudem eine neue Regel: Neu geförderte Wohnungen müssen mindestens 20 Jahre lang an einkommensschwache Haushalte vermietet werden. Das ist eine Verschärfung gegenüber den vorherigen 15 Jahren.Drei Pflichten, die jeder Vermieter kennen muss
Die Sozialbindung besteht nicht aus einem einzigen Gesetz, sondern aus drei klaren Pflichten, die du als Vermieter erfüllen musst - sonst verlierst du nicht nur die Förderung, sondern auch rechtliche Sicherheit.- Mietpreisbindung: Du darfst nicht einfach den Marktpreis verlangen. Die Miete muss sich an einer Wirtschaftlichkeitsberechnung orientieren - also den tatsächlichen Kosten für Bau, Finanzierung und Instandhaltung plus maximal 4 Prozent Gewinn. Das hat der Bundesgerichtshof 2019 klar festgelegt. Für Wohnungen, die nach 2014 gefördert wurden, gilt stattdessen das neue Wohnraumförderungsgesetz (WoFG). Die Obergrenze liegt hier deutlich niedriger als bei normalen Mietpreisen. In der Praxis bedeutet das: Wo in Bremen eine normale 70-Quadratmeter-Wohnung 11 Euro pro Quadratmeter kostet, darfst du bei einer sozial gebundenen Wohnung nur 6 bis 7 Euro verlangen. Der Mietspiegel 2023 zeigt: Sozialwohnungen sind im Durchschnitt 40 Prozent günstiger als freie Wohnungen.
- Belegungsbindung: Du darfst nur an Personen vermieten, die einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben. Dieser wird nur ausgestellt, wenn das Haushaltseinkommen unter einer festgelegten Grenze liegt. In Berlin sind das 45.000 Euro für Einpersonenhaushalte, 60.000 Euro für Paare. In kleineren Städten sind die Grenzen oft niedriger. Der WBS ist kein formloses Papier - er ist die einzige legal gültige Grundlage für die Vermietung. Wer ohne WBS vermietet, macht sich strafbar. Und: Du musst den WBS vor Vertragsunterzeichnung prüfen. Eine bloße mündliche Aussage des Mieters reicht nicht.
- Instandhaltungspflicht: Du darfst die Wohnung nicht einfach „auf Vordermann bringen“ und dann die Miete erhöhen. Die Wohnung muss in einem ordnungsgemäßen Zustand bleiben. Heizung, Warmwasser, Fenster, Türen - alles muss funktionieren. Wenn du Renovierungen durchführst, darfst du nicht einfach die Kosten auf die Miete umlegen. Die gesetzlichen Regelungen hier sind strenger als bei normalen Mietverhältnissen. Die Mieterhöhung ist nur erlaubt, wenn sie sich direkt aus den tatsächlichen Mehrkosten ergibt - und auch dann nur nach Genehmigung durch die Wohnungsbehörde.
Was unterscheidet eine Sozialwohnung von einer normalen?
Viele Vermieter denken: „Ich vermiete doch nur eine Wohnung - was soll der Unterschied?“ Doch der Unterschied ist massiv.Bei einer normalen Wohnung kannst du die Miete bis zu 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete anheben. Bei einer sozial gebundenen Wohnung bist du an eine feste Obergrenze gebunden - und diese liegt oft 30 bis 40 Prozent unter der Marktmiete. Du kannst nicht einfach „nach Markt“ verlangen. Du hast keine freie Hand bei der Kündigung. Wenn du die Wohnung für dich oder deine Familie brauchst (Eigenbedarf), dann musst du die Wohnungsbehörde vorher informieren. Und die prüft: Hat der Mieter einen WBS? Kann er anderswo unterkommen? Ohne Genehmigung ist die Kündigung unwirksam - das hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 2019 klargestellt.
Und was ist mit Mieterhöhungen? Bei normalen Mietverhältnissen kannst du alle drei Jahre die Miete um bis zu 15 Prozent anheben - wenn du den Mietspiegel als Grundlage nimmst. Bei Sozialwohnungen ist das nicht möglich. Du kannst nur die Kostenmiete erhöhen - also die tatsächlichen Mehrkosten für Instandhaltung, Heizung, Versicherung. Und auch das nur, wenn du es der Behörde meldest und sie zustimmt. Ein einfaches Schreiben reicht nicht - du brauchst eine schriftliche Genehmigung.
Was passiert, wenn du die Regeln brichst?
Du denkst: „Ich mache doch nur einen kleinen Fehler.“ Doch in der Sozialbindung gibt es keine kleinen Fehler.Wenn du an jemanden vermietest, der keinen WBS hat, dann ist der Mietvertrag rechtlich nichtig. Der Mieter kann die Miete zurückverlangen - für alle vergangenen Monate. Und du musst die zu viel gezahlte Miete zurückzahlen. Das Landgericht Berlin hat 2021 einen Fall entschieden, bei dem ein Vermieter über drei Jahre hinweg an einen Mieter ohne WBS vermietet hatte - und am Ende 18.000 Euro zurückzahlen musste.
Wenn du die Miete zu hoch ansetzt, dann ist auch das nicht nur ein Verstoß, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Die Behörde kann eine Geldbuße verhängen - bis zu 50.000 Euro. Und das nicht nur einmal. Wenn du die Miete nach der ersten Prüfung nicht korrigierst, kommt eine weitere Strafe. Die Behörden prüfen regelmäßig - und sie haben Zugang zu Einkommensdaten über das Bundeszentralamt für Steuern.
Und dann ist da noch die Pflicht zur Meldung: Wenn ein neuer Mieter einzieht, musst du das innerhalb von drei Monaten der Wohnungsbehörde melden. Viele Vermieter vergessen das. Sie denken: „Der Mieter hat ja den WBS, das reicht.“ Doch die Behörde muss wissen, wer wo wohnt. Wer das versäumt, riskiert eine Geldstrafe - und im schlimmsten Fall die Streichung der Fördermittel.
Was ist der größte Fehler, den Vermieter machen?
Laut einer Umfrage des Deutschen Mieterbundes aus 2022 mit 1.200 befragten Vermietern ist der größte Ärger nicht die Miete - sondern die Verwaltung. 68 Prozent der Befragten nennen die Beantragung und Prüfung des Wohnberechtigungsscheins als größte Hürde. Die Behörden arbeiten oft langsam. In Berlin dauert die Bearbeitung eines WBS-Antrags durchschnittlich 6 Wochen. In München sogar 8 Wochen. Und das, obwohl die Digitalisierung voranschreitet: Seit Oktober 2022 bietet Berlin die Plattform „WBS-Digital“ an - und hat die Bearbeitungszeit auf 22 Tage reduziert.Ein typischer Fehler: Vermieter prüfen den WBS erst nach dem Einzug. Das ist zu spät. Du musst den WBS vor Vertragsunterzeichnung vorlegen lassen - und eine Kopie aufbewahren. Und du musst den Mieter fragen: „Hast du den WBS wirklich? Und ist er noch gültig?“ Denn der WBS läuft nach zwei Jahren ab. Wenn er abgelaufen ist, darfst du nicht mehr weitervermieten - auch wenn der Mieter noch immer einkommensschwach ist.
Was ist der Vorteil für dich als Vermieter?
Es klingt nach viel Arbeit - und das ist es auch. Aber es gibt klare Vorteile.Erstens: Die staatliche Förderung. Die kann bis zu 30 Prozent der Baukosten abdecken. Das bedeutet: Du baust oder renovierst mit weniger Eigenkapital. In Bayern, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein gibt es Zuschüsse, die dir helfen, die Immobilie zu sanieren - ohne dass du selbst tief in die Tasche greifen musst.
Zweitens: Geringere Kündigungsquote. 74 Prozent der Vermieter berichten, dass Sozialwohnungen deutlich stabiler besetzt sind. Mieter, die einen WBS haben, haben oft keine andere Wahl - sie können sich keine andere Wohnung leisten. Das bedeutet: Du hast weniger Leerstand, weniger Wechsel, weniger Aufwand.
Drittens: Langfristige Planungssicherheit. Mit einer 20-jährigen Bindungsfrist weißt du: Diese Wohnung bleibt in dieser Nutzung. Du musst nicht jedes Jahr befürchten, dass der Mieter auszieht - weil er sich eine andere Wohnung leisten kann. Das ist besonders wichtig, wenn du als kleiner Vermieter mit nur einer oder zwei Wohnungen lebst.
Was ändert sich 2025 und danach?
Die Sozialbindung steht vor neuen Herausforderungen. Der Bundesminister für Wohnen prognostiziert bis 2030 einen Rückgang des Sozialwohnungsbestands um 15 Prozent - weil viele alte Bindungen auslaufen und nicht ersetzt werden. In Bremen, Hannover oder Kiel sind bereits erste Wohnblocks in der Entbindung - und die Mieten steigen.Die Politik diskutiert, ob die Sozialbindung künftig regionaler werden soll. Also: Nur in Städten mit echtem Wohnungsnotstand, nicht im ganzen Land. Und: Soll die Einkommensgrenze angepasst werden? Der Mietspiegel 2023 zeigt: In vielen Regionen liegen die Einkommensgrenzen noch immer auf dem Niveau von 2010 - obwohl die Mieten deutlich gestiegen sind.
Die Digitalisierung wird weiter voranschreiten. In 18 von 16 Bundesländern (Anmerkung: Gemeint sind 16 Bundesländer) sind elektronische Anträge möglich. Berlin, Bremen und Hamburg führen hier vor. Bald wirst du den WBS-Antrag nicht mehr persönlich abgeben müssen - sondern online. Das spart Zeit. Aber es verlangt auch mehr von dir: Du musst die Dokumente digital bereithalten, die Eingänge überprüfen und die Systeme nutzen.
Was solltest du jetzt tun?
Wenn du eine geförderte Wohnung hast oder planst, eine zu kaufen:- Prüfe deine Bindungsfrist. Wann wurde die Wohnung gebaut oder modernisiert? Wie lange ist sie gebunden?
- Finde deine zuständige Wohnungsbehörde. In Bremen ist das das Amt für Wohnungswesen. In anderen Städten ist es das Bezirksamt oder das Wohnungsamt. Hol dir die aktuelle Mietobergrenze und die Einkommensgrenzen.
- Erstelle einen Prüfzettel. Für jeden neuen Mieter: WBS vorlegen? Kopie archivieren? Mietpreis berechnet? Meldung an Behörde? Instandhaltung dokumentiert?
- Verwende digitale Tools. Nutze die WBS-Digital-Plattform deines Bundeslandes. In Bremen ist sie seit 2023 verfügbar. Du sparst Wochen an Wartezeit.
- Halte dich an die Regeln - auch wenn es unbequem ist. Die Strafen sind real. Die Rechtsprechung ist streng. Und die soziale Verantwortung - die bleibt auch, wenn du sie vergisst.
Sozialbindung ist kein Verwaltungsaufwand - sie ist ein Teil deiner Verantwortung als Vermieter. Und wer sie ernst nimmt, hat nicht nur einen sicheren Mieter - sondern auch einen sicheren Vermieter.