Wenn Sie eine Immobilie erben, ist das oft ein emotionaler Moment - aber auch eine steuerliche Herausforderung. Viele Erben wissen nicht, dass sie mit einer einfachen, aber strategischen Maßnahme jährlich Tausende Euro an Steuern sparen können: die Kaufpreisaufteilung. Dabei geht es nicht darum, den Kaufpreis neu zu verhandeln - denn es gibt keinen Kauf. Es geht darum, den Wert der Immobilie in zwei Teile zu zerlegen: den Bodenwert und den Gebäudeanteil. Nur der Gebäudeteil lässt sich steuerlich abschreiben. Und genau hier liegt der Schlüssel zur Ersparnis.
Stellen Sie sich vor: Sie erben ein Einfamilienhaus in Bremen, das heute 750.000 € wert ist. Wenn Sie nichts tun, nimmt das Finanzamt den Gesamtwert als Anschaffungskosten an - und erlaubt nur eine minimale Abschreibung. Aber wenn Sie den Gebäudeteil richtig berechnen, können Sie jährlich bis zu 15.000 € mehr absetzen. Das ist kein Traum. Das ist Standard - wenn Sie es richtig machen.
Warum nur der Gebäudeteil abgeschrieben wird
Im deutschen Steuerrecht gilt eine klare Regel: Böden sind nicht abnutzbar. Der Boden unter Ihrem Haus bleibt, was er ist - ein Grundstück. Ein Haus hingegen altert. Dachziegel werden brüchig, die Heizung kaputt, die Fassade braucht Farbe. Deshalb wird nur der Gebäudeteil als abnutzbares Anlagevermögen angesehen. Das ist kein Fehler, sondern Absicht. Die Gesetze wollen verhindern, dass Menschen durch Immobilienbesitz steuerlich zu stark begünstigt werden. Aber sie erlauben es, die tatsächliche Abnutzung abzubilden. Und genau das nutzen Sie aus.
Die Regelung steht in § 7 Abs. 4 EStG. Sie gilt nicht nur für Käufer, sondern auch für Erben. Das Finanzamt erkennt die Aufteilung an, wenn sie den realen Marktverhältnissen entspricht. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat das in mehreren Urteilen klargestellt - zuletzt im September 2022. Wenn Sie die Aufteilung nachvollziehbar dokumentieren, akzeptiert das Finanzamt sie. Keine Ausnahme. Kein Risiko. Nur eine klare Rechnung.
Drei Methoden, um den Gebäudewert zu berechnen
Nicht jede Methode führt zum gleichen Ergebnis. Und das ist Ihr Vorteil. Sie haben drei Möglichkeiten, den Gebäudewert zu ermitteln - und Sie wählen die, die Ihnen den höchsten Abschreibungswert bringt.
- Sachwertverfahren: Hier wird die Wohnfläche mit einem Richtwert multipliziert. In Bremen liegen die Werte aktuell bei 700-850 € pro Quadratmeter, je nach Baujahr. Ein Haus mit 150 m² Wohnfläche hat also einen Gebäudewert zwischen 105.000 € und 127.500 €. Der Rest ist Boden. Dieses Verfahren ist oft am günstigsten für Erben - besonders bei älteren Häusern.
- Ertragswertverfahren: Diese Methode rechnet mit dem Mieteinkommen. Sie nehmen den jährlichen Reinertrag (Miete abzüglich Kosten), ziehen die Bodenwertverzinsung ab (aktuell 2 %) und kapitalisieren den Rest. Bei einem Mietobjekt mit 120.000 € jährlichem Reinertrag und einem Bodenwert von 3.000.000 € ergibt das einen Gebäudewert von fast 3 Millionen €. Klingt hoch? Ist es auch - aber nur, wenn der Bodenwert stimmt. Diese Methode ist oft für Gewerbeimmobilien oder in stark nachgefragten Lagen sinnvoll.
- Vergleichswertverfahren: Hier schauen Sie, was ähnliche Häuser in der Nachbarschaft gekostet haben. Wenn drei Häuser mit gleicher Größe, Ausstattung und Lage vor fünf Jahren für 700.000 € verkauft wurden, und Ihr Haus ist identisch, dann liegt Ihr Wert dort. Das Finanzamt akzeptiert diese Methode seit dem BFH-Urteil vom September 2023 ausdrücklich - auch bei Erbfällen, die schon Jahre zurückliegen.
Die meisten Erben wählen das Sachwertverfahren. Es ist einfach, transparent und wird von den Finanzämtern am häufigsten akzeptiert. Ein Gutachter braucht dafür nur die Wohnfläche, das Baujahr und den Bodenrichtwert. Keine komplizierten Mietberechnungen. Keine Prognosen. Nur Fakten.
Wie viel Bodenwert ist realistisch?
Ein häufiger Fehler: Erben nehmen den Bodenrichtwert aus dem Jahr 2010. Oder sie verwenden den Wert aus dem Nachbarort. Das funktioniert nicht. Das Finanzamt prüft genau - und lehnt Aufteilungen ab, wenn sie nicht mit den offiziellen Daten übereinstimmen.
Der Bodenrichtwert wird vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte veröffentlicht - und zwar pro Quadratmeter. In Bremen liegt er 2026 bei durchschnittlich 2.800 €/m² für Einfamilienhäuser. In der Innenstadt können es 4.500 € sein. In ländlichen Orten wie Bremervörde sinkt er auf 1.200 €. Sie finden diese Werte online über die Landesvermessungsämter oder die Bodenrichtwertkarte des Bundesamts für Justiz. Die Daten sind öffentlich - und sie sind verbindlich.
Ein Beispiel: Sie erben ein Grundstück von 400 m² mit einem Haus von 160 m² Wohnfläche. Der Bodenrichtwert beträgt 3.000 €/m². Der Gebäudewert nach Sachwertverfahren: 160 m² × 800 € = 128.000 €. Der Bodenwert: 400 m² × 3.000 € = 1.200.000 €. Gesamt: 1.328.000 €. Der Gebäudeteil: 9,6 %. Das ist zu wenig. Sie sparen kaum.
Aber was, wenn das Haus 1950 gebaut wurde, die Außenwände 45 cm dick sind, die Dachkonstruktion massiv und die Heizung modernisiert? Dann ist der Sachwert höher. Ein Gutachter kann den Wert auf 1.000 €/m² anheben - dann ergibt sich ein Gebäudewert von 160.000 €. Der Anteil steigt auf 12 %. Und das ist schon ein Unterschied von 1.200 € jährlicher Abschreibung. Bei einem Steuersatz von 42 %: 504 € mehr pro Jahr. Über 20 Jahre: mehr als 10.000 €.
Was passiert, wenn Sie nichts tun?
Viele Erben ignorieren die Aufteilung. Sie nehmen den Wert aus der Erbschaftssteuererklärung - und denken, das reicht. Das ist ein Fehler. Denn die Erbschaftssteuer berücksichtigt den Gesamtwert. Die Einkommensteuer aber nicht. Wenn Sie nichts tun, nimmt das Finanzamt automatisch einen Durchschnittswert an - meist 30-40 % Gebäudeanteil. Das ist niedrig. Sehr niedrig.
Ein Fall aus der Praxis: Ein Erbe in Hannover erbt ein Haus mit einem Marktwert von 500.000 €. Ohne Aufteilung: 35 % Gebäudeanteil = 175.000 €. Jährliche Abschreibung: 3.500 €. Mit optimaler Aufteilung: 65 % = 325.000 €. Jährliche Abschreibung: 6.500 €. Differenz: 3.000 €. Bei 42 % Steuersatz: 1.260 € mehr Steuereinsparung pro Jahr. In 10 Jahren: 12.600 €. Und das nur, weil jemand ein Gutachten bestellt hat.
Die meisten Erben sparen gar nichts - weil sie nicht wissen, dass sie es können.
Die besondere Regel für ererbte Immobilien
Bei gekauften Immobilien ist die Aufteilung klar: Sie dokumentieren sie im Kaufvertrag. Bei geerbten Immobilien ist es komplizierter. Sie haben keinen Kaufvertrag. Aber: Die Kosten für ein Gutachten können Sie als Anschaffungskosten geltend machen. Das hat der BFH im Dezember 2022 entschieden (Aktenzeichen II R 20/21). Vorher war das nicht erlaubt. Jetzt ist es Standard.
Das bedeutet: Sie bezahlen 1.500 € für ein Gutachten. Diese 1.500 € addieren Sie zu Ihrem Gebäudewert. Sie können sie über 50 Jahre abschreiben - also 30 € pro Jahr. Klingt wenig? Aber sie erhöhen Ihre Abschreibungsbasis. Und das macht den Unterschied.
Und noch etwas: Die Erbschaftssteuer hat Freibeträge. Für Kinder: 400.000 €. Für Ehepartner: 500.000 €. Wenn Ihr Haus 600.000 € wert ist und Sie es als Erbe annehmen, zahlen Sie Erbschaftssteuer auf 200.000 €. Aber: Wenn Sie den Gebäudeteil höher ansetzen, senken Sie den Bodenwert - und damit den Gesamtwert. Das ist kein Betrug. Das ist Recht. Und es kann Ihre Erbschaftssteuer senken.
Was Sie tun müssen - Schritt für Schritt
- 1. Bestimmen Sie den Erbfallzeitpunkt. Das ist der Tag des Todes. Die Immobilie wird zu diesem Zeitpunkt bewertet - nicht später, nicht früher.
- 2. Ermitteln Sie den Bodenrichtwert. Nutzen Sie die offizielle Karte des Bundesamts für Justiz. Nicht den Wert aus der Zeitung. Nicht den Wert von Nachbarn. Den offiziellen.
- 3. Berechnen Sie die Wohnfläche. Nur die bewohnbare Fläche zählt. Keller, Dachboden ohne Beheizung, Garagen nicht. Messen Sie genau. Ein Fehler von 5 m² kann 4.000 € an Abschreibung kosten.
- 4. Wählen Sie die Methode. Für die meisten: Sachwertverfahren. Es ist am einfachsten und am sichersten.
- 5. Bestellen Sie ein Gutachten. Von einem öffentlich bestellten Sachverständigen (öbuv). Kosten: 800-2.500 €. Aber: Es amortisiert sich in 2-3 Jahren.
- 6. Geben Sie die Aufteilung in der Einkommensteuererklärung an. Spätestens im ersten Jahr nach dem Erbfall. Später geht es nur noch für zukünftige Jahre.
Die meisten Finanzämter akzeptieren eine Aufteilung, wenn sie mit dem Gutachten übereinstimmt. Keine Diskussion. Keine Nachforderung. Nur eine saubere Dokumentation.
Was schiefgehen kann - und wie Sie es vermeiden
Ein häufiger Fehler: Sie setzen den Gebäudewert auf 80 %, obwohl das Haus aus den 1960er Jahren stammt und nur 120 m² Wohnfläche hat. Das ist unrealistisch. Das Finanzamt lehnt das ab - und fordert Nachzahlungen. Das BFH-Urteil IX R 10/22 hat das klar gesagt: Eine 90 %ige Aufteilung bei einem Grundstück in München war abgelehnt, weil der Bodenrichtwert 4.000 €/m² betrug. Kein Gutachten rettet eine unrealistische Annahme.
Ein anderer Fehler: Sie ignorieren die Bodenwertverzinsung. Bei 2 % Zinsen ist das ein fester Posten. Wenn Sie den Reinertrag aus der Miete nehmen, müssen Sie 2 % des Bodenwerts abziehen. Viele tun das nicht. Dann kommt es zu einer falschen Berechnung. Und das Finanzamt prüft es.
Die meisten Probleme entstehen durch Eigeninitiative ohne Experten. Wer alleine rechnet, macht Fehler. Wer einen Steuerberater hinzuzieht, spart Geld - und vermeidet Ärger.
Warum jetzt handeln?
Die Immobilienpreise in Deutschland sind seit 2010 um 147 % gestiegen. Das bedeutet: Viele Erben erben Immobilien, die deutlich mehr wert sind als vor 20 Jahren. Aber die Abschreibungsbasis bleibt auf den Wert zum Erbfall begrenzt. Wenn Sie nicht handeln, verlieren Sie die Chance, diese Wertsteigerung steuerlich auszunutzen.
Die Spitzensteuersätze sind 2023 auf 47,5 % gestiegen. Das macht jede Abschreibung wertvoller. Ein Euro Abschreibung spart heute 47,5 Cent. Vor zehn Jahren waren es 30 Cent.
Und die Digitalisierung kommt: Bis 2026 werden die Bodenrichtwertkarten online und standardisiert verfügbar sein. Dann wird es einfacher - aber auch transparenter. Wer jetzt nicht dokumentiert, hat später keine Chance mehr.
Ein Haus zu erben ist kein Geschenk. Es ist eine Verantwortung. Und mit der richtigen Aufteilung wird es zur größten steuerlichen Chance, die Sie seit Jahren hatten.
Elisabeth Whyte
Mär 24, 2026 AT 00:02Ich hab’s gelesen… und einfach nur geweint. 😭 Ein Haus erben, und dann muss man noch einen Gutachter bezahlen, damit man nicht noch mehr Steuern zahlt? Das ist nicht fair. Das ist kein Erbe, das ist eine Steuerfalle mit Balkon! Wer hat das erfunden? Ein Steuerberater? Ein Politiker? Ein Roboter?! Ich brauche einen Drink.
Lukas Vaitkevicius
Mär 24, 2026 AT 15:19Das ist doch alles nur ein kapitalistisches Spiel, bei dem die Reichen noch reicher werden, weil sie einen Gutachter engagieren können. Wer hat nicht 1.500 € für ein Gutachten? Genau. Die, die es am meisten brauchen. Die Armen. Die, die ihre Oma im Haus zurücklassen, aber nicht mal die Miete zahlen können. 😔 Wir leben in einer Welt, in der Bodenrichtwerte wichtiger sind als Menschlichkeit. #Philosophie #Sozialismus
Agnes Koch
Mär 26, 2026 AT 11:45Ich hab das letztes Jahr gemacht – und es war einfacher als gedacht! 😊 Einfach Bodenrichtwert vom Amt runterladen, Wohnfläche messen (mit Maßband, nicht geschätzt!), und dann Sachwertrechnung. Gutachter war 1.200 €, aber das hat sich in 2 Jahren amortisiert. Kein Stress. Kein Drama. Nur Zahlen. Und jetzt sparen wir 800 € im Jahr. Einfach. 🙌
María José Gutiérrez Sánchez
Mär 27, 2026 AT 16:03Es ist bemerkenswert, wie oft die steuerliche Abschreibung als „Chancengleichheit“ missverstanden wird. Tatsächlich ist sie ein Instrument, das strukturell begünstigte Akteure unterstützt. Die hier beschriebenen Methoden sind korrekt, aber ihre Anwendung erfordert nicht nur Fachwissen, sondern auch Zugang zu professionellen Dienstleistern – ein strukturelles Ungleichgewicht, das nicht ignoriert werden sollte.
Jana Ballieul
Mär 29, 2026 AT 04:20Also… wenn ich das richtig verstehe, dann zahle ich 1.500 €, damit ich später 500 € im Jahr sparen kann? Und das nennt man „Steuerstrategie“? 😏 Schön, dass ich nicht geerbt habe. Ich hab lieber ein Konto mit 10.000 € und keine Immobilie. Einfach. Sauber. Kein Gutachter. Kein BFH. Kein Stress.
Rodrigo Ludwig
Mär 29, 2026 AT 07:53Das ist doch Wahnsinn, wie viele Leute das ignorieren! Ich hab meinen Onkel gerettet – der hat 800.000 € geerbt und dachte, er müsste nichts tun. Ich hab ihn zum Steuerberater geschleppt. Jetzt spart er 4.200 € pro Jahr. Und er sagt: „Du bist ein Held.“ Ich sag: „Nein, du bist einfach nur zu faul zum Nachdenken.“ 😎
Karoline Kristiansen
Mär 30, 2026 AT 13:13„Bodenrichtwert“ – nicht „Boden Richtwert“. Kleiner Tipp. Und „Dachziegel werden brüchig“ – das ist kein Satz, das ist ein Fragment. Aber sonst… guter Text. 😅
David Blumenthal
Mär 31, 2026 AT 16:33Die hier beschriebene Vorgehensweise entspricht den gesetzlichen Vorgaben des Einkommensteuergesetzes und den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs. Es handelt sich nicht um eine „Schlupflöcher“-Strategie, sondern um eine ordnungsgemäße Anwendung des Steuerrechts. Jeder Erbe hat das Recht, diese Rechtslage in Anspruch zu nehmen – vorausgesetzt, er dokumentiert es korrekt.
Patrick Alspaugh
Mär 31, 2026 AT 18:07Ich lebe in Irland, aber ich hab das mal für einen Freund in Hamburg gemacht. Es ist wirklich beeindruckend, wie viel Unterschied ein paar Prozentpunkte machen. Nichts dramatisch. Kein Betrug. Nur klare Rechnung. Und ja – es lohnt sich. Nicht weil es „klug“ ist. Sondern weil es fair ist.
ilse gijsberts
Apr 2, 2026 AT 06:25Ohhhhh ja. Ich hab’s auch gemacht. Und jetzt lache ich, wenn ich sehe, wie meine Cousine noch immer denkt, der Boden sei „nur“ 10 % wert. 🤦♀️ Sie zahlt 3.000 € mehr im Jahr. Ich trinke ihren Kaffee. Und ihre Steuereinsparung. 😇
Marcel Menk
Apr 4, 2026 AT 00:19WARTET MAL. Wer sagt, dass das Finanzamt das wirklich akzeptiert? Was, wenn die Regierung das plötzlich ändert? Was, wenn sie sagen: „Nein, jetzt ist alles Boden“? Was, wenn sie euch alle überprüfen? Ich hab’s gelesen – die haben schon Leute verklagt, die 20 % mehr abgeschrieben haben. Das ist ein Falle. Ein riesengroßer, steuerlicher Trap. 🚨
Eric Wolter
Apr 4, 2026 AT 15:16Ich hab’s gemacht. Hatte keine Ahnung. Habe 800 € für einen Gutachter gezahlt. Jetzt sparen wir 1.100 € im Jahr. Einfach. Kein Drama. Kein Stress. Nur ein bisschen Arbeit am Anfang. Und jetzt schlafe ich ruhiger. 😊
Andreas Babic
Apr 4, 2026 AT 17:39Es ist interessant, wie wir Dinge wie „Wert“ und „Abschreibung“ als technische Probleme betrachten, während sie eigentlich tiefere Fragen aufwerfen: Was ist Eigentum? Was ist gerecht? Warum wird ein Haus, das 1950 gebaut wurde, als weniger wertvoll angesehen als ein neues? Weil es abnutzt? Oder weil wir es nicht mehr wertschätzen? Die Zahlen sagen uns, wie viel wir sparen können. Aber sie sagen nichts darüber, was wir verlieren, wenn wir nur nach Zahlen denken.