Vorbereitung der Verkaufsunterlagen für Immobilien: Die ultimative Checkliste für Verkäufer in Deutschland

Warum Ihre Verkaufsunterlagen den Verkauf entscheiden

Ein Haus oder eine Wohnung zu verkaufen ist mehr als nur ein Schild vor die Tür zu stellen. Die meisten Verkäufer unterschätzen, wie sehr die Verkaufsunterlagen den Erfolg beeinflussen. Ein unvollständiger Unterlagenstack kann den Verkauf um Wochen verzögern - oder sogar zum Abbruch führen. Laut einer Studie des Deutschen Notarinstituts aus 2023 dauert ein unvollständiger Verkauf durchschnittlich 3 bis 6 Wochen länger. Und das, obwohl die meisten Dokumente nur abgerufen, nicht erstellt werden müssen. Der größte Fehler? Der fehlende Energieausweis. In 38 % der Fälle führt er zu einem Abbruch der Transaktion, wie Fachanwalt Dr. Michael Schröder bestätigt. Dabei ist er nicht nur ein Pflichtdokument - er ist das erste, was Käufer prüfen.

Die 7 unverzichtbaren Dokumente - Schritt für Schritt

Bevor Sie einen Interessenten ins Haus lassen, müssen Sie diese sieben Unterlagen parat haben. Vergessen Sie eines, und Sie riskieren nicht nur Verzögerungen, sondern auch rechtliche Risiken.

  • Grundbuchauszug (aktuell, max. 14 Tage alt): Dieses Dokument beweist, dass Sie der rechtmäßige Eigentümer sind. Es enthält Namen, Lasten, Dienstbarkeiten und eventuelle Hypotheken. Holen Sie es beim Grundbuchamt Ihrer Gemeinde ab. In 76 % der deutschen Städte können Sie es online bestellen - in Bremen, Hannover oder Frankfurt geht das in 24 Stunden. Achten Sie darauf: Ein Auszug, der älter als zwei Wochen ist, gilt als ungültig.
  • Energieausweis (Energieeffizienzklasse): Ohne diesen dürfen Sie Ihre Immobilie nicht verkaufen. Gemäß § 16 GEG drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Der Ausweis muss aktuell sein - er ist 10 Jahre gültig, aber Käufer verlangen heute oft einen, der nicht älter als zwei Jahre ist. Achten Sie auf die Energieeffizienzklasse: Ein Haus mit Klasse D oder schlechter wird schwerer zu verkaufen. Falls Sie in den letzten Jahren gedämmt oder die Heizung erneuert haben, legen Sie auch die Nachweise dazu bei.
  • Wohnflächenberechnung nach WoFIV: Die Wohnfläche darf nicht geschätzt werden. Sie muss nach der Wohnflächenverordnung (WoFIV) berechnet sein. 78 % der Käufer verlangen heute einen aktuellen Nachweis. Falls Ihr Ausweis älter als 10 Jahre ist, muss er erneuert werden. Viele Verkäufer ignorieren, dass Balkone, Terrassen oder Keller nur zu 25 % angerechnet werden - ein Fehler, der später zu Streit führt.
  • Grundriss mit allen Umbauten: Ein alter Grundriss aus den 90ern reicht nicht mehr. Wenn Sie eine Wand weggenommen oder eine Dachterrasse gebaut haben, muss das auf dem Plan stehen. 63 % der Verkäufer haben Schwierigkeiten, aktuelle Pläne zu finden - besonders bei älteren Häusern. Fragt bei der Hausverwaltung oder beim Bauamt nach. Oft liegen die Originalpläne noch analog vor.
  • Flurkarte / Lageplan: Dieser Plan vom Katasteramt zeigt die genaue Grenze Ihres Grundstücks mit Flurstücksnummer. Er ist wichtig, wenn es um Nachbargrundstücke, Zufahrten oder Baumgrenzen geht. Die Nummer finden Sie im Grundbuchauszug - dann einfach beim Katasteramt anfordern. In ländlichen Regionen wie dem Emsland dauert das nur ein paar Tage, in München bis zu drei Wochen.
  • Teilungserklärung (nur bei Eigentumswohnungen): Wer eine Wohnung verkauft, braucht diese Dokumente: die Teilungserklärung, die Abgeschlossenheitsbescheinigung und Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen. 41 % der Eigentümer haben Schwierigkeiten, die Teilungserklärung zu finden - sie liegt oft bei der Hausverwaltung. Rufen Sie früh an. Ohne diese Papiere ist der Verkauf rechtlich nicht möglich.
  • Baugenehmigung und Sanierungsnachweise: Bei Einfamilienhäusern brauchen Sie die Baugenehmigung für das Hauptgebäude. Falls Sie in den letzten 10 Jahren gedämmt, die Fenster ausgetauscht oder die Heizung ersetzt haben, müssen Sie Nachweise vorlegen. Seit dem GEG 2023 ist das Pflicht. 74 % der Käufer fragen gezielt nach Sanierungen - sie wollen wissen, ob sie in ein energieeffizientes Haus investieren.

Was kommt noch hinzu? Abhängig vom Objekt

Nicht alle Immobilien sind gleich. Je nach Typ brauchen Sie zusätzliche Papiere.

  • Vermietete Immobilien: Käufer wollen wissen, wer da wohnt und wie viel Miete fließt. Legen Sie Kopien der Mietverträge bei - besonders die letzte Mieterhöhung. Dazu kommen die Nebenkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und der aktuelle Wirtschaftsplan. 87 % der Käufer verlangen diese Unterlagen, wie der Deutsche Mieterbund bestätigt.
  • Denkmalgeschützte Gebäude: Wenn Ihr Haus unter Denkmalschutz steht, brauchen Sie einen Nachweis von der Denkmalbehörde. Die Beantragung dauert durchschnittlich 23 Tage. In Bayern oder Sachsen ist das besonders häufig der Fall. Ohne diesen Nachweis wird der Kaufvertrag nicht notariell beurkundet.
  • Erbschaft oder Vollmacht: Wenn Sie die Immobilie nicht selbst erworben haben, brauchen Sie den Erbschein oder eine notariell beglaubigte Vollmacht. Viele Verkäufer vergessen das - besonders wenn ein Elternteil verstorben ist. Das führt zu monatelangen Verzögerungen.
Immobilienmakler übergibt einem Käufer eine Mappe mit Verkaufsunterlagen in einer modernen Agentur.

Woher bekommen Sie die Unterlagen? Praktische Tipps

Die Beschaffung der Dokumente ist der größte Stressfaktor. Die meisten Verkäufer machen den Fehler, erst zu beginnen, wenn ein Interessent da ist. Das ist zu spät.

  • Starten Sie 3 Monate vor dem Verkauf: Die längste Bearbeitungszeit hat die Baubeschreibung beim Bauamt - bis zu 18 Tage, in Berlin sogar 22. In Köln dauert es nur 9. Planen Sie Zeit ein.
  • Frage die Hausverwaltung: 73 % der benötigten Unterlagen liegen bereits bei der Verwaltung - Teilungserklärung, Protokolle, Abrechnungen. Rufen Sie an, bevor Sie loslaufen.
  • Online-Portale nutzen: Grundbuchauszüge, Flurkarten und Energieausweise können oft online bestellt werden. In 76 % der Grundbuchämter geht das. Prüfen Sie die Website Ihres Amts.
  • Vermeiden Sie Nachbesserungen: Wenn Sie den Grundriss selbst zeichnen, wird er oft nicht akzeptiert. Lassen Sie ihn von einem Sachverständigen oder Architekten erstellen. Das kostet 150-300 Euro, spart aber Wochen und Streit.

Was kostet alles? Kostenübersicht 2025

Die Ausgaben für die Unterlagen sind überraschend gering - aber sie summieren sich.

Typische Kosten für Verkaufsunterlagen in Deutschland (2025)
Dokument Durchschnittskosten Regionale Unterschiede
Grundbuchauszug 20-40 € 40 € in München, 22 € im Emsland
Energieausweis (bedarfsorientiert) 120-180 € 150 € in Großstädten, 100 € in ländlichen Gebieten
Wohnflächenberechnung 100-200 € 180 € in Berlin, 120 € in Leipzig
Baubeschreibung (Bauamt) 25-65 € 65 € in München, 22 € im Emsland
Flurkarte 15-30 € 30 € in Hamburg, 15 € in Thüringen
Denkmalschutznachweis 0 € (kostenlos) Bearbeitungszeit: 23 Tage

Insgesamt liegen die durchschnittlichen Kosten bei 287 Euro. Wer einen Makler beauftragt, zahlt zusätzlich 385 Euro - aber spart durchschnittlich 14 Tage Zeit. In Ostdeutschland sind die Dienstleister günstiger, in München teurer.

Digitales Immobilienstammbuch mit sich synchronisierenden Dokumenten, überführt von physischen Papieren in die Cloud.

Was passiert, wenn etwas fehlt?

Ein fehlender Energieausweis ist kein kleiner Papierschnitzer. Gemäß BGH-Urteil V ZR 87/22 vom 12. November 2023 kann der Käufer den Kaufvertrag nachträglich anfechten - und Ihr Geld zurückverlangen. Das ist kein Theorie-Szenario. Es passiert. Auch ein falscher Grundbuchauszug kann den Verkauf blockieren. Der Notar prüft alles - und wenn etwas fehlt, legt er den Termin auf Eis. Bis alles da ist. Und das kann Monate dauern.

Ein weiterer Fall: Ein Käufer entdeckt nach dem Kauf, dass die Wohnfläche um 12 Quadratmeter zu groß angegeben wurde. Er kann die Kaufsumme mindern - oder den Vertrag rückgängig machen. Das passiert häufiger, als man denkt. Deshalb: Alles genau, alles dokumentiert.

Die Zukunft: Digitalisierung und neue Regeln

Ab 2027 soll das digitale Immobilienstammbuch kommen - ein zentraler Speicher, der alle Unterlagen automatisch bereitstellt. Bis dahin müssen Sie noch selbst sammeln. Aber die Trends zeigen: Die Anforderungen werden strenger. Seit Januar 2025 müssen Sie Nachweise über alle energetischen Sanierungen der letzten 10 Jahre vorlegen. Und die EU-Richtlinie 2023/1791 wird ab 2027 auch in Deutschland zusätzliche Dokumente verlangen - etwa zu Schadstoffen wie Asbest oder Holzschutzmitteln.

Die gute Nachricht: Wer heute alles ordentlich vorbereitet, hat einen klaren Vorteil. Käufer vertrauen Verkäufern, die alles parat haben. Sie zahlen mehr. Sie verhandeln schneller. Sie kaufen ohne Risiko.

Checkliste zum Ausdrucken

Drucken Sie diese Liste aus und haken Sie ab, sobald Sie ein Dokument haben:

  1. Grundbuchauszug (max. 14 Tage alt)
  2. Energieausweis (aktuell, mit Energieeffizienzklasse)
  3. Wohnflächenberechnung (nach WoFIV, max. 10 Jahre alt)
  4. Grundriss mit allen Umbauten
  5. Flurkarte / Lageplan mit Flurstücksnummer
  6. Teilungserklärung (bei Wohnung)
  7. Abgeschlossenheitsbescheinigung (bei Wohnung)
  8. Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen (bei Wohnung)
  9. Baugenehmigung (bei Einfamilienhaus)
  10. Sanierungsnachweise (letzte 10 Jahre)
  11. Mietverträge & Nebenkostenabrechnungen (bei vermieteter Immobilie)
  12. Denkmalschutznachweis (bei geschütztem Gebäude)
  13. Erbschein oder Vollmacht (bei Erbschaft)

Legen Sie alles in eine Mappe - digital und physisch. Und geben Sie sie dem Makler oder Notar frühzeitig. Nicht erst am Tag vor dem Termin.

Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis habe?

Ohne Energieausweis dürfen Sie Ihre Immobilie nicht verkaufen. Der Notar weigert sich, den Kaufvertrag aufzusetzen. Außerdem drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro nach § 16 GEG. Selbst wenn der Käufer zustimmt, kann er den Vertrag später anfechten - wie das BGH-Urteil vom November 2023 zeigt. Holen Sie den Ausweis frühzeitig ein - er braucht bis zu zwei Wochen Bearbeitungszeit.

Kann ich die Unterlagen selbst erstellen?

Einige Unterlagen wie den Grundbuchauszug oder die Flurkarte können Sie selbst beantragen. Die Wohnflächenberechnung und den Grundriss dürfen Sie jedoch nicht selbst erstellen, wenn sie für den Verkauf verwendet werden sollen. Sie müssen von einem Sachverständigen, Architekten oder Immobilienexperten erstellt werden. Sonst werden sie vom Notar oder Käufer abgelehnt. Ein selbst gezeichneter Grundriss ist kein Beweis - er ist ein Risiko.

Wie lange dauert es, alle Unterlagen zu sammeln?

Im Durchschnitt brauchen Verkäufer 38 Tage. Die längste Wartezeit hat die Baubeschreibung - bis zu 18 Tage. Wenn Sie mit der Beschaffung erst beginnen, wenn ein Interessent da ist, verzögern Sie den Verkauf um Wochen. Beginnen Sie mindestens drei Monate vor dem geplanten Verkauf. Wer einen Makler beauftragt, spart durchschnittlich 14 Tage.

Warum brauche ich die Teilungserklärung bei einer Wohnung?

Die Teilungserklärung legt fest, welcher Teil des Gebäudes Ihnen gehört, wie die Gemeinschaftsflächen verteilt sind und welche Kosten Sie tragen. Ohne sie ist der Kaufvertrag rechtlich ungültig. Sie ist das Grundgesetz Ihrer Wohnung. Sie finden sie beim Grundbuchamt - aber oft liegt sie bei der Hausverwaltung. Fragen Sie dort zuerst.

Was ist mit alten Bauakten? Muss ich die Originalpläne haben?

Nein, Sie brauchen keine Originalpläne. Aber die Unterlagen müssen aktuell sein. Wenn Ihr Haus aus den 70ern stammt und Sie 2010 eine Dachterrasse gebaut haben, muss der Grundriss diese Änderung zeigen. Sie können einen Architekten beauftragen, den Plan zu aktualisieren - oder das Bauamt um eine Kopie der letzten Baupläne bitten. Viele Ämter haben digitale Archive - fragen Sie einfach.

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Sybille König

Sybille König

Ich bin Tischlerin mit einer Leidenschaft für maßgefertigte Innentüren. In meinem Blog teile ich gerne Tipps und Tricks zur Einrichtung und zum Design von Innentüren. Mein Ziel ist es, meinen Lesern zu helfen, ihre Wohnträume zu verwirklichen.

Kommentare (1)

wave
  • Rune Aleksandersen

    Rune Aleksandersen

    Dez 18, 2025 AT 02:53

    HAHAHAHAHA die Deutschen und ihre Papierberge! Ich komme aus Norwegen, da verkaufst du dein Haus mit nem Foto und einem Kaffee im Garten - fertig. Hier brauchst du ne Urkunde, dass du nicht von Außerirdischen abstammst. 15.000 Euro Strafe für keinen Energieausweis? Wer hat sich das ausgedacht? Ein Bürokrat mit drei Kaffeebechern und neun Zitronen in der Tasche?

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wave